Allgemeine Vorbemerkungen zu den Leckageortungen
Der Auftragnehmer (AN) führt im Rahmen der Schadenerstbearbeitung eine Ortsbesichtigung mit Erfassung des Feuchteschadens gemäß LV durch. Wenn durch den AN während der Ortsbesichtigung eine Leckortungsrelevanz festgestellt wird, führt dieser selbständig die Leckortung mit erweiterter Schadenaufnahme aus. Der AN hat die Dienstleistung entsprechend auszuführen und ggf. erforderliche weitere Feuchtigkeitsmessungen vorzunehmen.
Vorbereitende Maßnahmen bei der Flachdach-Leckortung (z.B. Blitzableiter demontieren, Bewässerung, usw.) sind vor Beginn der Ortung zu besprechen und ggf. bauseits zu veranlassen.
Strom (230 Volt) und Wasser wird bauseits zur Verfügung gestellt.
Die Art der Leckortung (technisch, optisch etc.) sowie deren Erfolg liegt in der Fachverantwortung des AN und ist den jeweiligen Erfordernissen anzupassen.
Der AN hat insbesondere einer Schadensminderungspflicht nachzukommen und beispielsweise Rückbaumaßnahmen so gering wie nötig zu halten. Sollten Schäden vorhanden sein oder nach dem Messtermin zum Tragen kommen, die nicht dem Schadenbild des Auftrages oder der beauftragten Tätigkeit zuordenbar sind, sind diese gesondert zu betrachten.
Weiterhin sind die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen AGB zu beachten. Diese sind auf der Homepage des AN einzusehen.
Allgemeine Vorbemerkungen zur Abrechnung
Alle Preise gelten für die Ausführung innerhalb der Regelarbeitszeit, Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr. Für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit (Notdienst) werden entsprechende Notdienstzuschläge berechnet.
Die Notdienstzulage bezieht sich auf Arbeiten, die als Notdienst beauftragt wurden und in die angegebenen Zeiträume fallen. Die Zulage wird entsprechend der nachgewiesenen Einsatzdauer berechnet. Für den Notfall mit unverzüglichem Soforteinsatz innerhalb der Kernarbeitszeit wird eine einmalige Pauschale fällig.
Die aufgewendeten Stunden vor Ort und für die An- und Abfahrt sind in der Schadendokumentation auszuweisen.
Wenn im Zuge der beauftragten Schadenerstaufnahme eine Leckortungsrelevanz festgestellt und eine daraus resultierende Leckortung durchgeführt wird, werden die entsprechenden Positionen herangezogen.
Ist nach Ablauf von einem Monat eine erneute Ortung im selben Objekt mit gleichem Schadenbild erforderlich, ist dies ein Neuauftrag. Sollte beim Ersttermin ein Schaden passend zum Schadenbild lokalisiert worden sein und sich im Nachgang herausstellen, dass ein weiterer Ortstermin erforderlich ist, ist dieser gesondert zu betrachten.
Alle Arbeiten werden bis auf Leistungen des Reparaturschnellservices im Rahmen eines Dienstleistungs-verhältnisses erbracht. Die Auswahl der Messverfahren erfolgt baustellenspezifisch nach erkennbaren Erfordernissen. Die Entscheidung obliegt dem Messtechniker.
Bei allen Preisen gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige MwSt.
Unter Hinweis auf unsere AGB und § 634/635 BGB räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Recht der Nacherfüllung ein. Der Auftraggeber verzichtet auf die Selbstvornahme der Mängelbeseitigung.
Der Auftragnehmer führt die Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist durch. Mängel sind vom Auftraggeber spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
Zusätzliche Leistungen und Verbrauchsmaterialien, die nicht im LV angegeben sind, werden nach Erfordernis und Verbrauch abgerechnet.
Alle Preisangaben sind netto, zzgl. der aktuell gültigen MwSt.
Zahlungsbedingungen: 8 Tage netto, ohne Abzug.
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Wir schätzen Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Unser engagiertes Team ist darauf spezialisiert, Ihre Bedürfnisse zu verstehen und individuelle und passende Lösungen anzubieten. Melden Sie sich gerne bei uns: