Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsangebote

Das Vertragsangebot der BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer ist bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsangebots sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ein Vertrag ist erst dann geschlossen, wenn eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung durch BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer erfolgt. Dies gilt auch für Nachtragsleistungen, die in einem beauftragten Vertragsangebot nicht enthalten sind.

 

2. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftraggeber und von BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer vereinbart sind. Dem Charakter einer Notfallorganisation entsprechend werden Aufträge schnellstmöglich entsprechend der gegebenen Kapazitätssituation und der verabredeten auftragsindividuellen Termine abgewickelt. Beruht die Überschreitung einer vereinbarten Ausführungsfrist nach Beauftragung auf einem Umstand, der nicht von BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer zu vertreten ist, trägt der Auftraggeber die dadurch verursachten Mehrkosten. Dies gilt auch, wenn die Überschreitung einer Ausführungsfrist durch zusätzliche Leistungen bedingt ist, mit denen BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer während der Ausführung der vertraglichen Leistungen vom Auftraggeber beauftragt worden ist. Ist ein Zugang zu den zur Ausführung der Auftragsleistungen notwendigen Räumlichkeiten im Innenbereich oder zu den Flächen im Außenbereich trotz Terminvereinbarung nicht gewährleistet, sind also Bedingungen und Umstände eingetreten, die BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer nicht zu vertreten hat, trägt der Auftraggeber die hierdurch verursachten Mehrkosten.

 

3. Leistungserfolg und Mängelanspruch des Auftraggebers

Der Auftraggeber erteilt der BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer im Rahmen eines Dienstvertrages einen Auftrag, auf dessen Basis BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer tätig wird. Steht zu diesem Zeitpunkt nur der Schadenort, aber noch kein konkreter Termin für die Erbringung der Dienstleistung fest, so übernimmt BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer die Terminvereinbarung auf Basis der vom Auftraggeber genannten Kontaktdaten. Bei aufwendigen Terminvereinbarungen behält sich BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer vor, den Aufwand in Rechnung zu stellen. Im Anschluss erbringt BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer die entsprechend des erteilten Auftrages geschuldete Leistung. BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer setzt geschulte Messtechniker als Spezialisten ein. Diese verfügen jeweils über mit entsprechend hochwertigen Messinstrumenten ausgestattete Messfahrzeuge, die die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen, treffgenauen Ortung deutlich erhöhen. Ein erfolgreiches Ergebnis kann jedoch nicht in jedem Einzelfall garantiert werden. Die Vergütung ist daher nicht erfolgsabhängig.

Die im Messprotokoll ausgewiesenen Feststellungen sind die zum Zeitpunkt der Erstellung des Protokolls vorliegenden Fakten, die nur als momentan bestehende Tatsache ihre Gültigkeit haben, aber nicht über den Messzeitpunkt hinaus.

Dem Auftraggeber obliegt es, erkennbare Mängel innerhalb der Frist von 10 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist der schriftlichen Anzeige eines offensichtlichen Mangels versäumt, entfällt dem Grunde nach jede Gewährleistungsverpflichtung seitens BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer. Mängelansprüche des Auftraggebers entfallen auch dann, wenn BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer für die vertraglichen Leistungen ein ausdrücklich vom Auftraggeber, dessen Versicherer oder Sachverständigen angewiesenes Material verwendet oder ein vom Auftraggeber, dessen Versicherer oder Sachverständigen gewünschtes Verfahren anwendet, hierdurch die Leistungserbringung ganz oder teilweise beeinträchtigt wird und BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer deswegen zuvor erfolglos Bedenken gegenüber dem Auftraggeber angemeldet hat. Ebenso entfallen Mängelansprüche soweit BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer für die auszuführenden Leistungen auf Verlangen des Auftraggebers dessen Personal einsetzen muss und BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer deswegen zuvor erfolglos Bedenken gegenüber dem Auftraggeber angemeldet hat. Um weitere Schäden auszuschließen, ist nach der Reparatur eines durch BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer lokalisierten Schadens auf einer Druckleitung, vom ausführenden Handwerker eine Druckprüfung durchzuführen. Sollten durch BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer Eingriffe an der Trinkwasserinstallation erfolgt sein, sind die Leitungen bauseits, gemäß geltenden Normen und Vorschriften sowie den aktuellen anerkannten Regeln der Technik, ausreichend zu spülen/desinfizieren.

Sollte die Befüllung einer Heizungsanlage durch BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer erforderlich werden, geschieht dies lediglich zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit. Eine ordnungsgemäße Befüllung gemäß geltenden Normen und Vorschriften sowie den aktuellen anerkannten Regeln der Technik, ist bauseits zu veranlassen.

 

4. Haftung

Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Unberührt davon bleiben die Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die Fälle vorsätzlicher oder grob fährlässiger Schadensverursachung.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit der Schaden durch BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern die verletzte Pflicht nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Es besteht für BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer ein Haftungsausschluss in der Tätigkeitsausübung auch dann, wenn bei sach- und bestimmungsgemäßer Bedienung von Einrichtungen in der Folge ein Schaden eintritt.

Für Schäden, die im Zusammenhang mit den Untersuchungen am Untersuchungsobjekt, insbesondere an Rohrleitungen, sowie hiermit verbundene Folgeschäden am Eigentum des Auftraggebers oder eines Dritten, haften wir nur im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. bei Vorsatz. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Eine Grabungsgewähr besteht grundsätzlich nicht. Sollte in Einzelabsprache eine Grabungsgewähr vereinbart worden sein, muss dies durch BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer schriftlich bestätigt sein. In diesem Fall übernimmt BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer die Gewähr, dass sich an der gekennzeichneten Stelle ein Leitungsleck befindet. Ist dies nicht der Fall, so erstattet BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer die nachgewiesenen Aufwendungen für die Grabung, jedoch max. € 1000,- zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. Mehrwertsteuer. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer.

Ergeben sich Schadenersatzansprüche von Auftraggebern der BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer aus der Durchführung eines Leckortungsauftrags vor Ort, so haftet im Innenverhältnis BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer bzw. dessen Versicherung. Im Außenverhältnis regelt die Haftung der individuell mit den Auftraggebern der BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer abgeschlossene Vertrag.

 

5. Sicherheitsvorschriften

Der Auftraggeber hat BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer über bestehende Sicherheitsvorkehrungen und - vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften vor Auftragsdurchführung zu unterrichten, soweit diese nicht unmittelbar mit der beauftragten Leistung verbunden sind. Für Schäden aller Art, die aufgrund der fehlenden Information von Seiten des Auftraggebers durch BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer verursacht sind, haftet BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer nicht.

 

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen eventuell notwendigen Unterlagen, insbesondere Pläne, Zeichnungen, Berechnungen u. ä. sind BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer vom Auftraggeber unentgeltlich vor der Ausführung zu übergeben. Für notwendige Sicherheitseinrichtungen sorgt bauseits der Auftraggeber bzw. der durch ihn Bevollmächtigte. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer in allen Belangen zu unterstützen, die für eine einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrags erforderlich sind, insbesondere durch Information über technische und BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer branchenspezifische Besonderheiten und die Beschaffenheit des Objekts. Für behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse bzw. Befreiungen hat in jedem Fall der Auftraggeber Sorge zu tragen. Der Auftraggeber benennt BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer vor Ausführung der vertraglichen Leistungen die für die Unterzeichnung des Messprotokolls bevollmächtigten Personen. Die Bevollmächtigung ist auf Verlangen von BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer schriftlich nachzuweisen. Die Bevollmächtigten des Auftraggebers stehen BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer für Auskünfte und Informationen zu den in Ziffer 6. aufgeführten Sicherheitsvorschriften zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter von BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Schadenort vor Ort haben. Er stellt BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer auf seine Kosten Heizung, Beleuchtung, Strom, Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse zur Verfügung.

Handelt BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer im Auftrag eines Dritten wie z.B. eines Kunden, so stellt dieser sicher, dass die Bedingungen im Sinne der definierten Mitwirkungspflichten gegeben sind. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Aufgaben im Rahmen individueller Vereinbarungen auf BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer zu übertragen. In diesen Fällen wird die BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer für diesen Kunden tätig. In diesen Fällen gelten für die Mitwirkungspflichten die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Die Regelungen für die Erbringung der Ortungs-Dienstleistung bleiben davon unberührt.

 

7. Abtretung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen von BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer und in Ansehung des Schadens die ihm als Versicherungsnehmer aus seinem Versicherungsvertrag gegenüber dem Versicherungsgeber zustehenden Leistungsansprüche in Höhe der Kosten, die die BAUINTACT Kay Plambeck- Fischer für die von ihr durchgeführten Leistungen beansprucht, erfüllungshalber abzutreten.

 

8. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungsbeträge/-positionen verstehen sich immer, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. Mehrwertsteuer. Die regulären Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten werden Zuschläge berechnet. Im Falle einer nicht erfolgten Preisabsprache findet die zur Zeit der Auftragserteilung gültige Preisliste Anwendung. Diese kann jederzeit vom Auftraggeber auf der Homepage www.bauintact.de abgerufen oder in den Geschäftsräumen eingesehen werden.

Der Rechnungsbetrag wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit dem Zeitpunkt des Abschlusses der erbrachten Leistung lt. Messprotokoll innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug fällig. BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer kann vom Auftraggeber für in sich abgeschlossene Teile der beauftragten Leistung Abschlagszahlungen für die durch BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer erbrachten vertragsmäßigen Leistungen verlangen. Rechnungsbeanstandungen muss der Auftraggeber unverzüglich aber spätestens innerhalb 14 Tagen und schriftlich gegenüber BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer erheben. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung sind sämtliche Forderungen von BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer ohne jeden Abzug sofort fällig. BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe der jeweils üblichen gültigen Banksätze für kurzfristige Kredite zu berechnen. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, belaufen sich die Zinsen auf mindestens 7 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, ist der Auftraggeber ein Unternehmer, auf mindestens 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

 

9. Kündigung

Der Auftraggeber hat ein freies Recht zur Kündigung nach § 649 BGB. Bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme einer Kündigung bereits erbrachte Leistungen sind vertragsgemäß abzurechnen. Der Anspruch einer Vergütung für Leistungen, die BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer in Folge der Kündigung nicht mehr erbringen kann, wird pauschal mit 20% des vertraglichen Gesamtpreises berechnet. BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer ist berechtigt in begründeten Fällen einen höheren als den pauschalen Vergütungsanspruch geltend zu machen.

 

10. Gerichtsstand

Soweit der Auftraggeber Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz des Verkäufers zu erbringen. Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

11. Datenschutz

BAUINTACT Kay Plambeck-Fischer sind berechtigt, alle im Rahmen der geschäftlichen Verbindung zur Kenntnis gelangenden personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.

 

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Klauseln beeinträchtigt die Wirksamkeit der anderen Klauseln dieser AGB und der übrigen Vertragsbestandteile nicht.

Stand Januar 2024

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